Wer darf die "hausgemachte Energie" nutzen?

Wird der Beschluss zur Installation einer Solaranlage von mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsteile gefasst wird, zahlen alle Eigentümer und dürfen demnach (auch deren Mieter) davon profitieren - das gilt für Gemeinschafts-, und Sondereigentumsfächen.

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Wie verteilen sich die Kosten?