Welche Betreiberpflichten gibt es bei Personenaufzügen?

  1. Wartung: Aufzugsanlagen müssen nach Gesetzgebung regelmäßig von Fachkundigen gewartet werden (BetrSichV, DIN EN 13015, TRBS 3121).

  2. Notruf: Gemäß §9 BetrSichV hat der „Arbeitgeber“ (Betreiber) von Aufzugsanlagen Maßnahmen zu ergreifen, dass Personen nicht unbeabsichtigt eingeschlossen werden und im Notfall in angemessener Zeit befreit werden können.

  3. Notfallplan: Der Arbeitgeber (Betreiber) muss gemäß TRBS 3121 dem Notdienst für Aufzüge einen Notfallplan zur Verfügung stellen.

  4. Gefährdungsbeurteilung (GBU):  Gemäß §3 BetrSichV hat der „Arbeitgeber“ (Betreiber) von Aufzugsanlagen mögliche Gefährdungen zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen. Gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ist das Vorhandensein (Erstellen und regelmäßige Aktualisierung) einer GBU Grundvoraussetzung für den rechtskonformen Betrieb einer Aufzugsanlage. Im Sinne des § 25 Abs. 1 N.1 Arbeitsschutzgesetz stellt eine fehlende GBU eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belangt werden.

  5. Wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS): Gemäß § 16 BetrSichV hat der Arbeitgeber (Betreiber) sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend auf Ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebs geprüft werden.

  6. Prüfplakette: Gemäß BetrSichV § 17 muss in der Kabine von Aufzugsanlagen eine Kennzeichnung, zum Beispiel in Form einer Prüfplakette, deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein, aus der sich Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt.

  7. Inaugenscheinnahmen: Der Arbeitgeber (Betreiber) muss gemäß TRBS 3121 und § 4 BetrSichV seiner Aufzugsanlage(n) regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle unterziehen. Es wird empfohlen dies zu protokollieren und dokumentieren.

  8. Instandhaltung: Gemäß TRBS 3121 hat der Arbeitgeber (Betreiber) der Aufzugsanlage dafür zu sorgen, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Benutzer der Aufzugsanlage gewährleistet.

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)?

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Was muss ich beachten, wenn ich eine Wärmerückgewinnung aus der Garagenbelüftung generiere?