Welche Beschlüsse sind zu fassen?
Im Sinne der Eindeutigkeit und Transparenz sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft über die baulichen Maßnahme, dessen Durchführung, Kosten und Nutzen beschließen. Eine Beschlusskette beinhaltet in mehreren Abstufungen sämtliche Inhalte, die für die Beschlussfassung zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur wichtig sind.
Beschluss 1: Die Machbarkeitsstudie als Grundlage aller weiteren Tätigkeiten
Technische u. wirtschaftliche Studie zur Schaffung einer erweiterbaren, möglichst förder- u. zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur
Beschluss 2: Über Ausbau und Finanzierung sowie Abschluss eines Ladestellenbetreibers für den ordnungsgemäße Betrieb der Anlage, entscheidet die Gemeinschaft durch einen Realisierungsbeschluss
Ausbau und Finanzierung der Grundinstallation inkl. Teilnahme und Kostenverteilung, Abschluss Gestattungs-, u. Betreibervertrag, Beauftragung Energieberater und Inanspruchnahme Fördermöglichkeiten
Beschluss 3: Der Gestattungsbeschluss beinhaltet abschließend die Versorgung der einzelnen Wallbox
Vertragsabschluss mit Versorgungsbetrieb eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Versorgung der heutigen und künftigen Sondereigentümer und Mieter der Stellplätze zu errichten und zu betreiben
Vertragsabschluss für die einzelnen SP erfolgt durch einzelnen Nutzer