Welche Beschlüsse sind zu fassen?

​​​​​​Im Sinne der Eindeutigkeit und Transparenz sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft über die baulichen Maßnahme, dessen Durchführung, Kosten und Nutzen beschließen. Eine Beschlusskette beinhaltet in mehreren Abstufungen sämtliche Inhalte, die für die Beschlussfassung zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur wichtig sind. 

Beschluss 1: Die Machbarkeitsstudie als Grundlage aller weiteren Tätigkeiten

  • Technische u. wirtschaftliche Studie zur Schaffung einer erweiterbaren, möglichst förder- u. zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur

Beschluss 2: Über Ausbau und Finanzierung sowie Abschluss eines Ladestellenbetreibers für den ordnungsgemäße Betrieb der Anlage, entscheidet die Gemeinschaft durch einen Realisierungsbeschluss

  • Ausbau und Finanzierung ​der Grundinstallation inkl. Teilnahme und Kostenverteilung, ​Abschluss Gestattungs-, u. Betreibervertrag, Beauftragung Energieberater und Inanspruchnahme Fördermöglichkeiten

Beschluss 3: Der Gestattungsbeschluss beinhaltet abschließend die Versorgung der einzelnen Wallbox

  • Vertragsabschluss mit Versorgungsbetrieb eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Versorgung der heutigen und künftigen Sondereigentümer und Mieter der Stellplätze zu errichten und zu betreiben​

  • Vertragsabschluss für die einzelnen SP erfolgt durch einzelnen Nutzer

Zurück
Zurück

Welche Kosten fallen an und wer trägt diese?

Weiter
Weiter

Was sagt das GEIG über die Errichtung einer Ladeinfrastruktur?